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Vernehmlassungen


Vernehmlassung: Gesetz über Aktenführung und Archivierung

Die CVP Kanton St.Gallen befürwortet die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage, die bekanntlich auch auf einem Postulat aus dem Kreis der CVP-Fraktion im Kantonsrat basiert. Besonders begrüsst wer-den die ganzheitliche Auffassung von Aktenführung und Archivierung, die Verbesserungen beim Staatsar-chiv und das Bemühen um föderalistische Lösungen, die den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Gemeinden Rechnung tragen.



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Vernehmlassung: Gesetz über die Pflegefinanzierung

Die CVP Kanton St.Gallen begrüsst die ganzheitliche Auslegeordnung der Vernehmlassungsvorlage. Sie misst der Vorlage grosse Bedeutung zu und hat sich deshalb trotz der kurzen Frist sehr einlässlich mit der Vernehmlassungsvorlage beschäftigt



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Vernehmlassung: Schaffung eines Gesetzes über die Psychiatrieverbunde

Die CVP Kanton St.Gallen befürwortet die Stossrichtung des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde. Insbesondere die rechtliche Verselbständigung ohne Einbindung in die Spitalverbunde, die Entflechtung der Führungsrollen, die Gewährung unternehmerischer Freiheiten und die Berücksichtigung der sich verändernden Rahmenbedingungen (neue Spitalfinanzierung, etc.) werden begrüsst.



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Vernehmlssung: Nachtrag zum Energiegesetz

Die CVP Kanton St.Gallen befürwortet die neue Finanzordnung des Entwurfs zum Nachtrag zum Energiegesetz. Der Rahmen der Energieförderung stösst auf Zustimmung und auch die Massnahmen des Förderungsprogramms werden mit einigen wenigen Vorbehalten gut geheissen.



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Vernehmlassung: Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen

Die CVP Kanton St.Gallen anerkennt die dringliche Notwendigkeit einer Anpassung der Finanzierungsordnung der Linthebene-Melioration. Die jetzige Ordnung belastet Grundeigentum in der Bauzone sowie die Industrie und das Gewerbe weit überproportional. Diese Verwerfung der Verhältnisse muss – auch im Sinne einer erhöhten Standortattraktivität – dringend geändert werden. Die Erhöhung der Beiträge der Landwirtschaft ist daher zwar sehr schmerzlich für die Betroffenen, die Anpassung an die Preisentwicklung ist aber grundsätzlich richtig und die Neuverteilung angesichts des wirtschaftlichen Sondervorteils sachlich gerechtfertigt.



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