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Nachhaltige Finanzpolitik ist nötiger denn je

AFP bestärkt finanzpolitische Leitlinien der CVP

Die CVP Kanton St.Gallen nimmt das neue Instrument des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) ernst. Sie fordert von Regierung und Kantonsrat ein konsequentes Festhalten an den Leitlinien einer nachhaltigen Finanzpolitik. Die klaren Vorgaben in den letzten beiden Budgetprozessen waren richtig. Eine Verzichtsplanung ist nötig, der Spielraum ist vorhanden. Die CVP stellt allerdings klare Forderungen.


 

Der von der Regierung präsentierte Aufgaben- und Finanzplan 2011 – 2013 zeigt, dass die CVP Kanton St.Gallen richtig lag mit ihrer bisher verfolgten Finanzpolitik. Die CVP wird deshalb ihren Leitlinien einer nachhaltigen Finanzpolitik treu bleiben und den Kanton St.Gallen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten finanzpolitisch auf Kurs halten.

Klare Budgetvorgaben wichtig

Die klaren Vorgaben in den letzten beiden Budgetprozessen waren richtig. Nur damit konnten frühzeitig die Weichen gestellt und die kantonalen Finanzen im Lot gehalten werden. „Diejenigen, die angesichts des hohen Eigenkapitals entweder dem Ausgabenrausch oder der Steuersenkungseuphorie verfielen, werden nun eines Besseren belehrt“, hält Beni Würth, Präsident der CVP-Fraktion, fest. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Finanzpolitik der CVP hat sich als richtig erwiesen. An diesen finanzpolitischen Leitlinien soll auch der von der Regierung präsentierte Aufgaben- und Finanzplan gemessen werden.

Kluge Verzichtsplanung gefragt

Die CVP begrüsst, dass dem Aufgaben- und Finanzplan unterschiedliche Szenarien zugrunde gelegt wurden. Die wirtschaftliche Entwicklung ist noch immer unsicher, und die öffentlichen Haushalte sind stark abhängig von dieser Entwicklung. Die Einleitung einer Verzichtsplanung auf Grundlage der Szenarien ist deshalb richtig, ein strukturelles Haushaltsdefizit muss unbedingt vermieden werden. Die Massnahmen aus dem Regierungsprogramm wird die CVP sehr kritisch unter die Lupe nehmen.

Klare Forderungen der CVP

Die CVP stellt klare Anforderungen an eine Verzichtsplanung. Vorhaben, die einen klaren volkswirtschaftlichen Mehrwert stiften, und Massnahmen, die den Standort St.Gallen stärken, dürfen keinesfalls geopfert werden. Dies wäre angesichts der Schwächen auf der Ertragsseite kontraproduktiv und nachhaltig schädlich.
Bei der kostenintensiven Infrastrukturfinanzierung sind geeignete alternative Modelle zu prüfen, wie sie der Kanton St.Gallen etwa bei der Realisierung des Bundesverwaltungsgerichts bereits erfolgreich in die Wege geleitet hat. Auch die verstärkte Zusammenarbeit mit Privaten – z.B. im Hochschulbereich – muss näher geprüft werden.

CVP denkt in die Zukunft

Auf der Investitionsseite zeigt sich, wie schmerzlich eine Überprüfung der Quadriga-II-Strategie mit Blick auf das neue KVG und die neue Spitalfinanzierung fehlt. Es ist für die CVP daher nach wie vor völlig unverständlich, wieso die anderen Fraktionen den entsprechenden CVP-Vorstoss in der letzten Session abgelehnt haben. Ebenso zeigt sich, dass der vom Kantonsrat in der Septembersession überwiesene CVP-Vorstoss zur kantonalen Schulraumplanung nötiger denn je ist. Die Haltung des Bildungsdepartements, das Thema nicht innert Jahresfrist zu bearbeiten, ist daher völlig unverständlich. Zudem zeigt ein Blick in die anstehenden Gesetzesvorhaben, dass dort Spielraum für eine Verzichtsplanung vorhanden ist (Geoinformationsgesetz, kantonale Ombudsstelle, etc.). Jetzt heisst es darum für alle: Führen, gestalten, Prioritäten setzen!

Führungsrolle der Regierung richtig

Die aktuelle Situation zeigt, dass sich die Leitlinien der CVP-Finanzpolitik in guten wie in schlechten Zeiten bewähren. „Nun ist es entscheidend, dass sich alle Beteiligten zu einer Finanzpolitik bekennen, die wirkungsvoll und nachhaltig den Wohn- und Arbeitsstandort St.Gallen stärkt“, appelliert Jörg Frei, Präsident der CVP Kanton St.Gallen. „Bei der unvermeidlichen Verzichtsplanung übernimmt die Regierung eine Führungsrolle. Wir begrüssen das. Aber auch der Kantonsrat ist gefordert. Die CVP-Fraktion wird bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans zusätzliche Anträge stellen.“

8. Januar 2010


 
 


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