Die CVP Kanton St.Gallen anerkennt die dringliche Notwendigkeit einer Anpassung der Finanzierungsordnung der Linthebene-Melioration. Die jetzige Ordnung belastet Grundeigentum in der Bauzone sowie die Industrie und das Gewerbe weit überproportional. Diese Verwerfung der Verhältnisse muss – auch im Sinne einer erhöhten Standortattraktivität – dringend geändert werden. Die Erhöhung der Beiträge der Landwirtschaft ist daher zwar sehr schmerzlich für die Betroffenen, die Anpassung an die Preisentwicklung ist aber grundsätzlich richtig und die Neuverteilung angesichts des wirtschaftlichen Sondervorteils sachlich gerechtfertigt.
Ein grundsätzlicher Kritikpunkt an der Vernehmlassungsvorlage betrifft allerdings die enge Definition des Sondervorteils, an den die Beitragspflicht knüpft. Die bisherige wie auch die neu vorgesehene Beitragsregelung führt dazu, dass die Lasten der Linthebene-Melioration auf sehr wenige Schultern verteilt sind. So begrüsst die CVP Kanton St.Gallen den Einbezug der betroffenen Gemeinden in die Finanzierung der Linthebene-Melioration. Die Linthebene-Melioration ist allerdings nicht nur für die Entwässerung, sondern auch für den Unterhalt zahlreicher Strassen zuständig. Letzteres verursacht einen hohen Prozentsatz der heutigen Aufwendungen.
Die Linthebene ist heute ein Freizeit- und Naherholungsraum, welcher nicht nur von den Einwohnerinnen und Einwohnern der perimeterpflichtigen Gemeinden genutzt wird. Insbesondere an Wochenenden und während der Sommerferien sind Besucherinnen und Besucher aus einem grossen geografischen Einzugsgebiet anzutreffen. Der Tagestourismus dürfte nach der Linthsanierung, welche auch eine ökologische Aufwertung bringt, nochmals zunehmen. Aus diesem Grund ist die enge Beschränkung der Beitragspflicht auf die Gemeinden und die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Perimetergebiet nicht gerechtfertigt. Eine Kostenbeteiligung der Kantone und weiterer Körperschaften ist deshalb zu prüfen.
Die CVP Kanton St.Gallen ist sich bewusst, dass eine Kostenbeteiligung des Kantons unter Umständen eine präjudizierende Wirkung für andere Meliorationsprojekte haben könnte. Es ist deshalb aufzuzeigen, welche Meliorationsprojekte eine ähnliche Bedeutung für die Naherholung und die Freizeitnutzung haben und mit welchen finanziellen Auswirkungen zu rechnen wäre.
Die Linthebene-Melioration unterhält die Strassen, Bäche, Drainageleitungen und Pumpwerke im Meliorationsgebiet. Für den Unterhalt führt die Melioration eine eigene Verwaltung sowie einen Werkhof. Es stellt sich daher grundsätzlich die Frage, ob Meliorationsunternehmen nach Abschluss der Güterzusammenlegungen und Meliorationen überhaupt weitergeführt werden sollen. Für den Unterhalt von Strassen und Bächen bestehen bereits strassen- und wasserbaurechtliche Regelungen. Die Drainagen dienen in der Regel ganz wenigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Einzig für die Pumpwerke sind spezialgesetzliche Lösungen unvermeidbar. Die CVP Kanton St.Gallen regt an, auch eine solche Lösung zu prüfen.
Ein gesondertes Problem im Zusammenhang mit den Meliorationsstrassen betrifft die Verbindungsstrasse zum Autobahnzubringer (Kanton Schwyz). Die CVP Kanton St.Gallen fordert, dass die Strasse aus dem Strassennetz der Linthebene-Melioration herausgenommen wird, denn die Einstufung als Meliorationsstrasse ist nicht mehr sachgerecht.