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Vernehmlassung: Nachtrag zum Energiegesetz

Stellungnahme der CVP Kanton St.Gallen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Die CVP Kanton St.Gallen befürwortet die neue Finanzordnung des Entwurfs zum Nachtrag zum Energiegesetz. Der Rahmen der Energieförderung stösst auf Zustimmung und auch die Massnahmen des Förderungsprogramms werden mit einigen wenigen Vorbehalten gut geheissen.


 

Die CVP Kanton St.Gallen hält in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Entwurf und erläuternden Bericht zum IV. Nachtrag zum Energiegesetz fest, dass sie die neue Finanzordnung grundsätzlich befürwortet. Kontinuität und Verlässlichkeit der Förderungen werden über die vierjährige Laufzeit der Sonderkredite und die abschliessende Befugnis des Kantonsrats zum Beschluss der Sonderkredite optimal gewährleistet. Die CVP Kanton St.Gallen anerkennt dabei insbesondere die Notwendigkeit, ein ineffizientes "Stop-and-go" in der Energiepolitik zu vermeiden.
Während der Rahmen der Energieförderug auf Zustimmung stösst, hat die CVP Kanton St.Galle jedoch einige Anmerkungen hinsichtlich der Massnahmen des Förderungsprogramms anzubringen.

Förderung alternativer Energieformen

Die Förderung von Sonnenkollektoren ist eine Erfolgsgeschichte, weshalb eine Verlängerung über das Jahr 2015 hinaus geprüft werden sollte. Ferner wird von der CVP des Kantons St.Gllen auch die Förderung von Wärmenetzen als sinnvoll und zielführend erachtet. Demgegenüber sollte aufgrud der schlechten Nachfrage die Förderung von Biogas sorgfälltig überdacht werden.

Keine falschen Trends setzen

Bei der Information und Beratung ist nach Ansicht der CVP Kanton St.Gallen darauf zu achten, dass der Kanton nicht einseitig gewisse Techniken bevorzugt und damit Gefahr läuft, auf falsche Trends zu setzen. Auch muss der Kanton eine strikt subsidiäre Rolle einnehmen, damit nicht schleiched ein eigentliches staatliches Energieinstitut geschaffen wird. Bei der Vorgehensberatung ist zudem konsequent auf eine ganzheitliche Sicht zu achten, die den ganzen Energiekreislauf mitberücksichtigt und dem Kosten/Nutzen-Verhältnis Beachtung schenkt. Zu einer ganzheitlichen Sicht auf die Energieförderung gehört auch die Einsicht, das nicht die Haushalte, sondern die Industriebetriebe die grössten Energieverbraucher sind. Aus diesem Grund sollte bereits bei der Herstellung von Baustoffen auf eine Verbesserung der Energiebilanz hingearbeitet werden.

Minergie-Standard ist nicht unproblematisch

Der CVP erscheint es wichtig zu betonen, dass die Konzentration auf den Minergie-Standard nicht unproblematisch ist. Dies zum einen deshalb, weil Minergie ein privates Label ist, das mit staatlicher Unterstützung zum Quasi-Monopol zu werden droht. Zum anderen führt die Ausrichtung auf Minergie bei Altbauten zu einer Förderung des Abbruchs und Neubaus auf Kosten der Sarnierug, da Minergie-Sarnierungen ausserordentlich kostenintensiv sein können. Damit verbunden ist auch der Verlust kostengünstigen Wohnraums. Aufgrund der unverhältnissmäsig hohen Kosten und bautechnischer Probleme steht die CVP Kanton St.Gallen einer verstärkten Förderug des Minergie-P-Standards ablehnend gegenüber.

Konsequentes Controlling

Um den Erfolg und die Wirkung der Massnahmen der kantonalen Energieförderung zu überprüfen, setzt sich die CVP für ein konsequentes Controlling ein. Um als Entscheidungsgrundlage für weitere Förderungen zu dienen, müssen die Ergebnisse des Controllings auch für die Mitglieder des Kantosrats in geeigneter Form aufbereitet werden. An dieser Stelle gibt es nach Ansicht der CVP daher noch Verbesserungspotenzial.

8. April 2010


 
Vernehmlassungs-Stellungnahme vom 8. April 2010  Vernehmlassungs-Stellungnahme vom 8. April 2010
 


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