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CVP löst blockierte Einbürgerungs-Diskussion

Regierung und vorberatende Kommission einhellig für neues Einbürgerungs-Modell

Nach jahrelangem Gezerre um die Einbürgerungen zeichnet sich ein tragfähiger Konsens ab: Nach der Regierung befürwortet auch die zuständige vorberatende Kommission des Kantonsrats einstimmig den von der CVP-Fraktion im November eingebrachten Vorschlag für ein neues Einbürgerungs-Verfahren. Die CVP nimmt dies hoch erfreut zur Kenntnis und zählt auf eine rasche Umsetzung des neuen Modells.
 
Seit 2003 muss im Kanton St.Gallen nach Notrecht eingebürgert werden, da die politische Diskussion um direktdemokratische Ansprüche und rechtsstaatliche Garantien im Einbürgerungsverfahren blockiert ist. Im letzten November brachte die CVP-Fraktion in der Beratung zweier Nachträge zur Kantonsverfassung zum Einbürgerungsverfahren einen neuen Vorschlag zur Lösung des Dilemmas ein.

Nachdem sowohl die Regierung als auch die zuständige vorberatende Kommission des Kantonsrats das neue Modell einhellig befürworten, ist der Weg frei für eine rasche Umsetzung. Dies freut Kantonsrat Urs Schneider, Präsident der CVP Kanton St.Gallen: "Ich gehe davon aus, dass auch der Kantonsrat insgesamt in der kommenden Februar-Session unserem neuen Einbürgerungs-Modell klar zustimmen wird. Damit kann das jahrelange Gezerre um das Einbürgerungsverfahren endlich zur Zufriedenheit aller beendet werden." Die CVP ist zuversichtlich und wird sich aktiv dafür einsetzen, dass das neue Modell auch in der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung eine klare Mehrheit findet und dass die anschliessend nötige Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes rasch umgesetzt werden kann.

Der innovative Lösungsansatz der CVP erfüllt alle Ansprüche. Der Einbürgerungsrat entscheidet. Sein Beschluss wird im amtlichen Publikationsorgan öffentlich aufgelegt. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde können dagegen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Gesuchstellenden können dazu Stellung nehmen. Schliesslich gelangen nur die Einbürgerungen, gegen die Einsprache erhoben wurde, vor die Bürgerversammlung oder, in Gemeinden mit Parlament, vor das Gemeindeparlament.

29. Januar 2009

 
 


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