Die CVP Kanton St.Gallen misst der Neuordnung der Pflegefinanzierung grosse Bedeutung zu. Sie begrüsst die Stossrichtung der Vorlage, sieht aber in struktureller und finanzpolitischer Hinsicht noch Verbesserungsbedarf. Das Gärtchendenken im Kanton muss einer ganzheitlichen Steuerung des ambulanten und stationären Sektors Platz machen. Bei der Finanzierung verlangt die CVP die Einhaltung zentraler finanzpolitischer Prinzipien.
Die CVP Kanton St.Gallen macht in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Gesetz über die Pflegefinanzierung klar, dass es sich dabei nicht nur um Finanzpolitik, sondern auch um ein Thema von grosser sozial- und mittelstandspolitischer Bedeutung handelt. Vor diesem Hintergrund ist es der CVP ein zentrales Anliegen, den Mittelstand wirksam gegen das Grossrisiko „Pflegefall im Alter“ abzusichern.
Ambulanten und statinären Teil zusammenführen
Bereits das Altersleitbild 1996 forderte die Zusammenführung jener Stellen im Kanton, die sich mit dem Thema „Alter und Pflege“ befassen. Dass dem nach wie vor nicht so ist, stösst bei der CVP Kanton St.Gallen auf wachsendes Unverständnis. Die getrennten Zuständigkeiten für den stationären Bereich (Departement des Innern) und den ambulanten Bereich (Gesundheitsdepartement) sind nicht mehr zeitgemäss.
Wichtiger wäre eine ganzheitliche Steuerung, die im gleichen Departement angesiedelt ist. Die Menschen wollen so lange wie möglich zuhause bleiben. Dies bedeutet, dass der ambulante und der stationäre Teil als Gesamtheit verstanden werden müssen. Es ist nicht verständlich, dass die Regierung hier bei der Departementsreform ihre eigenen Leitbilder und Grundsätze nicht umgesetzt hat.
Grundsatz "ambulant vor stationär" durchsetzen
Auch in der Zuständigkeitsordnung zwischen Kanton und Gemeinden befriedigt die Vorlage nicht. Die Gemeinden sind gemäss Gesetz für Betagtenbetreuung und Spitex zuständig. Sie sind verantwortlich für die Bedarfsplanung. Vor diesem Hintergrund ist die Ausdehnung der kantonalen Aufsicht völlig fehl am Platz. Auch müssen die Gemeinden die Bedarfsrichtwerte mitbestimmen können.
Bei den Richtwerten macht die CVP im Übrigen mit Blick auf andere Kantone ein sehr grosses Fragezeichen. Der vom Departement des Innern gewählte statische Ansatz ist veraltet. Mit einem gut ausgebauten ambulanten Angebot kann die Heimeintrittsquote in einer Gemeinde wirksam beeinflusst werden. Insgesamt muss der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelten, denn dies entspricht dem klaren Wunsch der Bevölkerung.
Subsidiarität als klare CVP-Leitlinie
Dem Steuerzahler ist es einerlei, ob er den Pflegebereich über den Kanton oder die Gemeinde finanziert. Die Finanzierungsverantwortung soll deshalb dort liegen, wo auch die Zuständigkeit für eine Aufgabe ist (Prinzip der fiskalischen Äquivalenz). Subventionsmodelle führen hingegen zu Fehlanreizen und zur Fehlallokation von öffentlichen Geldern. Der Vorläufer des heutigen Sozialhilfegesetzes hat dies eindrücklich bewiesen.
Bei der stationären und ambulanten Akut- und Übergangspflege ist gemäss Altersleitbild und Gesetz der Kanton zuständig. Die Vernehmlassungsvorlage sieht aber vor, dass der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand (55 Prozent) von den Gemeinden zu tragen ist. Aufgrund der Zuständigkeit des Kantons für Zuweisungen ist dies zu korrigieren. Die CVP Kanton St.Gallen verlangt, dass die Finanzierung der stationären und ambulanten Akut- und Übergangspflege einheitlich durch den Kanton erfolgt.
Bei der stationären Langzeitpflege sind gemäss Altersleitbild und Sozialhilfegesetz die Gemeinden zuständig. Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine geteilte Finanzierung von 2/3 durch den Kanton und 1/3 durch die Gemeinden vor. Die CVP Kanton St.Gallen pocht im Sinne der Subsidiarität auf die Bewahrung der Zuständigkeiten der Gemeinden und kann sich im Sinne eines Kompromisses mit diesem Vorschlag einverstanden erklären. Die Kantonalisierung der stationären Langzeitpflege wird klar abgelehnt.
Bei der ambulanten Langzeitpflege sind gemäss Altersleitbild und Gesundheitsgesetz die Gemeinden zuständig. Die Vernehmlassungsvorlage sieht die Finanzierung durch die Gemeinden vor. Dies ist im Sinne der fiskalischen Äquivalenz sachgerecht und wird von der CVP Kanton St.Gallen unterstützt.
Kontakte:
- Benedikt Würth, Fraktionspräsident, 079 639 26 60
- Lukas Schmucki, Partei- und Fraktionssekretär, 079 407 88 81