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Gegen Alleingang bei der Abschaffung der Pauschalbesteuerung


Die CVP Kanton St.Gallen begrüsst die Entscheidung der St.Galler Regierung, die Modalitäten der Pauschalbesteuerung deutlich zu verschärfen. Die Ablehnung der SP-Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St.Gallen ist richtig. Ein kantonaler Alleingang wäre unsinnig und kontraproduktiv. Am Ziel, die Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz abzuschaffen, hält die CVP Kanton St.Gallen unverändert fest.


 

Die CVP Kanton St.Gallen begrüsst die Entscheidung der St.Galler Regierung, der SP-Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St.Gallen einen griffigen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Der Kanton St.Gallen geht damit wesentlich über die allzu vorsichtigen Vorgaben der Finanzdirektorenkonferenz hinaus und setzt einen neuen Massstab zur Beseitigung der störendsten Ungerechtigkeiten und zur Verbesserung der Transparenz.

Am Ziel, die Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz abzuschaffen, hält die CVP Kanton St.Gallen unverändert fest. Sie hat diese Position bereits vor zwei Jahren bezogen. Problematisch ist die Pauschalbesteuerung insbesondere in Bezug auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Ungleichbehandlung zwischen Ausländern und Schweizern.

Kantonaler Alleingang wäre kontraproduktiv

Die Ablehnung der SP-Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St.Gallen ist gleichwohl richtig. In der kleinräumigen Schweiz wäre es unsinnig und für den Kanton St.Gallen kontraproduktiv, wenn sich der Kanton St.Gallen im Wettbewerb mit den anderen Kantonen im Alleingang schlechter stellen würde. Deshalb macht eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung nur gesamtschweizerisch Sinn. Dafür fand die CVP im Jahr 2008 mit einer Motion zur Einreichung einer Standesinitiative auch eine Mehrheit im St.Galler Kantonsrat.

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